Einvernehmliche Scheidung
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten darüber einig, dass die Ehe geschieden werden soll. Zudem haben sie über die wesentlichen Folgen von Trennung und Scheidung, wie Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Unterhalt, Hausrat und Zugewinnausgleich Einvernehmen erzielt.
Wie bei jeder Scheidung muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung das Trennungsjahr abgelaufen sein. Das Gericht bestimmt den Trennungszeitpunkt anhand einer Befragung der Ehegatten.
Vorteile
Im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht herrscht für beide Parteien Anwaltszwang gemäß §114 I FamFG. Eine Ausnahme bestimmt §114 IV Nr. 3 FamFG: Die Zustimmung zur Scheidung, erfordert keinen eigenen Anwalt. Somit reicht es aus, wenn ein Ehegatte, vertreten durch einen Anwalt die Scheidung einreicht, und der andere Ehegatte seine Zustimmung erteilt.
Auf diese Weise können die Kosten für einen Anwalt eingespart werden.
Die einverständliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten sich einigen wollen. Die Praxis zeigt, dass die Lösungen, die beide Ehegatten gemeinsam und eigenverantwortlich für ihre spezielle Situation finden, oft der Gesetzeslage oder dem Ergebnis eines langwierigen Prozesses, entsprechen aber jede Belastung durch Rechtsstreitigkeiten vermieden wird. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn können dann wirksam beim Notar geschlossen werden.
Wie lange dauert eine einvernehmlichen Scheidung?
Natürlich ist die einvernehmliche Scheidung auch der schnellste Weg geschieden zu werden. Wenn kein Versorgungsausgleich, also die Teilung der Rentensansprüche, durchgeführt werden muss, kann eine einvernehmliche Scheidung theoretisch nach Einreichung der Antragsschrift binnen weniger Wochen in einem kurzen Gerichtstermin durchgeführt werden. Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dauert das Verfahren in der Regel ein paar Monate, da die Daten der Beteiligten von der Rentenversicherung eingeholt werden müssen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten für Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gegenstandswert, den das Gericht im Scheidungsverfahren festsetzt, also nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten.
Zum Beispiel kostet die einvernehmliche Scheidung, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 3.000,00 € insgesamt 2.198,13 inklusive USt €. Hierbei sind die Anwalts- und Gerichtskosten inbegriffen. Beauftragt nur ein Ehegatte einen Anwalt, fällt nur die Hälfte der Anwaltskosten an (und die Parteien können ausmachen, diese zu teilen).
Die genauen Kosten richten sich nach den zu treffenden Regelungspunkten, so dass für eine exakte Berechnung genauere Auskünfte über Ihre persönlichen Verhältnisse erforderlich sind.
Gerne können Sie sich bei uns vorab telefonisch oder über das Kontaktformular unten unverbindlich über die Kosten Ihrer einvernehmlichen Scheidung informieren.
Rechtsanwältin Vita Mantscheff
Als Spezialistin in Familiensachen habe ich hunderte von Scheidungsverfahren abgeschlossen.
Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und lege besonderen Wert auf individuelle und vermittelnde Lösungen.
In meiner 30 jährigen Erfahrung bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass einvernehmliche Scheidungen für beide Parteien zu besseren und schnelleren Ergebnissen führen, die langfristig halten und weitere Streitigkeiten vermeiden. Dazu kommt noch der Vorteil, dass erheblich Kosten eingespart werden können.
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