Vergütung

Die Frage der Vergütung wird beim ersten Beratungsgespräch geklärt. Wir rechnen grundsätzlich nach gesetzlichen Gebühren ab und arbeiten selbstverständlich mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Bei einem ersten Beratungsgespräch fallen nach der gesetzlichen Vorgabe maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an. Sollte sich daraus ein umfassenderes Mandat ergeben, wird diese Gebühr selbstverständlich angerechnet.

Im Übrigen wird in der Regel nach dem Gegenstandswert gemäß den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet

Weiterhin gibt es bei Beratungen die Möglichkeit der Vereinbarung eines Stundenhonorars. Wir finden mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Sprechen Sie uns an.